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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Promosolution-Volkan Köseoglu-Tannenweg 2-71120 Grafenau

  1. 1. Allgemeines:
    Mit der Auftragserteilung bestätigt der Besteller unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Sie bilden einen wesentlichen Bestandteil der jeweils abgeschlossenen Verträge. Andere Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind; dies gilt auch für die Abänderung dieser Vereinbarung über die Schriftform. Sofern unseren Verkaufs- und Lieferungsbedingungen anderen Bestimmungen entgegenstehen so werden diese durch die vorliegenden AGB aufgehoben; an deren Stelle treten unsere Bedingungen - sie gelten ausschließlich.

  2. 2. Zustandekommen des Vertrages:
    Eine Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 7 Tagen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird. Unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen sind freibleibend hinsichtlich Preis und Liefermöglichkeit. Proben gelten als Durchschnittsmuster. Die Muster bleiben Eigentum von Promosolution.

  3. 2.1 Widerrufsrecht bei Muster-/Bestellungen für Kunden
    Wir beliefern ausschließlich Kunden, die Unternehmer im Sinne §14 BGB sind. Somit hat der Kunde, kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. §312g BGB i. V. m. §355 BGB. Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
    (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen, beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.)
    Bestellungen von Musterartikeln können aus verwaltungstechnischen Gründen nicht mehr zurückgenommen werden und die Kosten werden hierfür berechnet.

  4. 3. Preise:
    Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Grafenau zzgl. Transportkosten. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 2 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder erhöhten Materialkosten entsprechend zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein befristetes Kündigungsrecht. Geht uns nach Zustellung der Mitteilung über die Erhöhung nicht innerhalb von 7 Tagen eine Kündigung zu, so erlischt das Kündigungsrecht.
    Der Verkäufer behält sich eine Preisänderung im Einzelfall vor, wenn bis zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrags eine Änderung der Rohstoffpreise eingetreten ist. Liefermengen können unter Bezug auf die zum Zeitpunkt der Produktion zur Verfügung stehenden Rohstoffmengen nur unter Vorbehalt bestätigt werden.
    Alle Lieferungen erfolgen per Vorkasse. Bei Sondervereinbarungen Zahlung per Rechnung sind diese zahlbar innerhalb 10 Tage Netto, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Alle Preise und Angebote sind ab Fabrik. Die Sendung reist, wenn nicht anders vereinbart, zu Lasten und auf Gefahr des Käufers. Verpackung und Versandspesen werden zu Selbstkosten berechnet. Verpackung wird nicht zurückgenommen. Treten nach Übergabe an den Frachtführer oder durch den Besteller Verzögerungen ein, gilt die Lieferung am Tage der Rechnungslegung als bewirkt und sämtliche Gefahren gehen auf den Besteller über. Der Versand erfolgt generell per Vorkasse.

  5. 4. Lieferfristen:
    Als Anfangstag für vereinbarte Lieferfristen gilt der Tag der Auftragsbestätigung, bzw. der Tag der Übergabe an den Frachtführer. Der Liefertermin bezieht sich ausnahmslos auf die Auslieferung ab Fabrik. Fixtermine schließen wir grundsätzlich aus.
    Nichteinhaltung der Lieferzeit gibt kein Recht auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass der Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Der Verzugsschaden wird für diesen Fall jedoch beschränkt auf 20 % des Auftragswertes. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

  6. 5. Sonderanfertigungen:
    Bei Bestellungen die Sonderanfertigungen zum Gegenstand haben, übernimmt der Besteller jede Haftung bezüglich des Bestehens seines Marken-, Urheber-, Reproduktions- und Herstellungsrechte. Eine Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Der Besteller stellt uns von jeden Ansprüchen Dritter frei. Werkzeuge, Formen usw., welche zur Anfertigung besonderer Waren hergestellt werden müssen, bleiben bei anteiliger Berechnung unser Eigentum.

  7. 6. Menge- und Materialvorbehalt:
    Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten wir uns vor. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand sind Beschreibungen, bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften. Minder- oder Mehrlieferungen bis zu 10 % werden marktüblich vorbehalten. Unberechnete Muster bleiben unser Eigentum und sind auf Verlangen frei zurückzusenden.

  8. 7. Importartikel:
    Für Importartikel werden Liefermengen und Lieferzeiten unter dem Vorbehalt bestätigt, dass die Ware dem Verkäufer zur Verfügung steht, soweit er die von ihm verkehrsüblich zu erwartenden Maßnahmen dafür getroffen hat.

  9. 8. Verwahrung:
    Für die vom Besteller überlassene Vorlagen, Muster, Druckträger und andere, der Wiederverwendung dienenden Gegenstände übernehmen wir keine Haftung. Wir sind berechtigt, Vorlagen, Muster, Druckträger oder andere Gegenstände der Besteller nach Beendigung des Auftrages zu archivieren, zu späteren Reproduktionen elektronisch zu speichern oder aber auch zu vernichten.

  10. 9. Keramische Druckerzeugnisse:
    Wird, gleich aus welchen Gründen, auf ein Andruck -Muster verzichtet, so erlischt jegliches Reklamationsrecht in Bezug auf Textrichtigkeit, Dekorfarben und Dekorelementen.

QUALITÄT: Gemäß den in Fern Ost gegebenen Standard Möglichkeiten der Ofensortierung. Standard entspricht der herkömmlichen Ofensortierungs-Dutzendware; Muster stellen einen qualitativen Durchschnitt dar. Prozentuale Anteile von unrunden oder Oberflächenglasur -porösen Schwankungen innerhalb der Auflage/Charge sind zu akzeptieren.
KAFFEEBECHER: liefern wir generell in Dutzendware-Qualität in der Regel aus Fernost. Geliefert Dutzendware mit leichten Nadelstichen, Unreinheiten etc. ist nicht reklamationswürdig.
KRÜGE: Porzellan- wie Steinzeugkrüge liefern wir in einer sehr guten Import-Qualität. Bei allen unseren keramischen Artikeln handelt es sich um Produkte, die nach traditionellen keramischen Verfahren aus Naturprodukten hergestellt werden, woraus geringe Toleranzen resultieren. Wir liefern nur in sortierter A - und B-Qualität. Ein guter Qualitätsstandard kann erwartet werden - auch bei Dutzendware.
DRUCKQUALITÄT: (keramischer Buntdruck) Ein 100%iges homogenes Druckbild und genauer Passer können wegen Toleranzen des zu bedruckenden Gegenstandes im Direktdruck nicht garantiert werden. Abweichungen zur gestellten Farbkopie bzw. zum Andruckmuster sind deshalb möglich. Höchstmögliche Sicherheit des Druckergebnisses bietet das Abziehbildverfahren.
FARBWIEDERGABE: Keramische Buntdruckfarben werden nicht nach Pantone- oder HKS-Farben hergestellt. Sie lassen sich lediglich an diese bedingt angleichen. Auch aufgrund thermischer Einflüsse (Dekorbrand bei 840°C), daraus resultierende chemische Reaktionen und aditive Farbmischung der Dekorfarben mit der darunter liegenden Glasur sind Dekor-Farbabweichungen nicht auszuschließen. Farbabweichungs-Richtlinien:                                                                      
- bei weißen Glasuren Abweichungen bis zu 15% zur Korrektur-Vorlagen-Kopie.
- bei weißen Glasuren Abweichungen bis zu 5% zum Andruckmuster (kostenpflichtig).
- bei farbigen Glasuren Abweichungen bis zu 10% zum Andruckmuster (kostenpflichtig).
- bei farbigen Glasuren empfehlen wir wegen teilweise starker Farbabweichungen ein kostenpflichtiges Andruckmuster. Je dunkler die Glasur, desto höher ist die Gefahr großer Farbabweichungen. Auf Wunsch können zur Erzielung besserer Dekor-Farbergebnisse auf farbigen, insbesondere dunklen Glasuren statt keramischen Porzellan-Farben (Einbrandtemperatur 840 °C/spülmaschinenfest), keramische Glasfarben (Einbrandtemperatur 560 °C/nur bedingt kratz - und spülmaschinenfest), verwendet werden.
IMPRIMATUR: (Druckerlaubnis) Mit der Imprimatur übernimmt der Besteller die volle Haftung für Text - Stand- und Farbfehler die bereits aufgrund der genehmigten Vorlage(n), Farbkopie, Andruckmuster oder gestelltem Produktionsmuster ersichtlich sind. Farbschwankungen gemäß den üblichen Toleranzen im keramischen Buntdruck werden akzeptiert. Der Hersteller haftet somit nur für Produktionsfehler. Bei gewünschten Produktionen ohne Imprimatur haftet der Besteller vollumfänglich.

  1. 10. Beanstandungen:
    Rügen wegen unvollständiger oder falscher Lieferung oder erkennbarer Mängel müssen bei Erkennbarkeit unverzüglich nach Anlieferung der Waren uns gegenüber schriftlich erhoben werden. Bei verdeckten Schäden, Fehlmengen oder Mängeln spätestens jedoch nach 7 Tagen. Diese Verpflichtung gilt auch für Dritte, die vom Besteller als Empfänger angegebenen worden sind (Kunden oder Weiterverarbeiter der Besteller). Der Besteller hat bei Auftragserteilung die von ihm benannten Empfänger auf die besonderen Rügepflichten hinzuweisen.
    Für Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes eingetreten sind, leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatz. Fehlerhafte Artikel sind uns auf unser Verlangen zuzusenden. Wenn wir innerhalb einer angemessenen Nachfrist außerstande sind nachzubessern oder Ersatz zu liefern, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Für Deckungskäufe, die der Besteller ohne unser Einverständnis, insbesondere ohne uns die Möglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verschaffen, vornimmt, leisten wir keinen Ersatz.
    Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

  2. 11. Eigentumsvorbehalt:
    Bis zur endgültigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum dergestalt, dass der Käufer nur berechtigt ist, die Ware in seinem ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern; insbesondere darf der Käufer diese bis zur vollständigen Bezahlung weder einem Dritten verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Der Eigentumsvorbehalt wird über den Zeitpunkt des Weiterverkaufs der Ware in der Weise ausgedehnt, dass der Kaufpreisanspruch des Bestellers als abgetreten gilt. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Bestellers die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Bei Weiterverkauf unter Eigentumsvorbehalt sind alle vorbehaltenen Rechte an uns abgetreten. Wird die Ware mit anderen Waren vermischt oder verbunden, so bleibt das Vorbehaltseigentum in der Weise bestehen, dass wir Miteigentümer entsprechend dem Wertanteil unserer Ware werden. Sollte die Ware von dritter Seite beschlagnahmt oder gepfändet werden, so ist seitens des Käufers auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich Mitteilung zu machen.

  3. 12. Zurückhaltung und Aufrechnung:
    Aufrechnungsansprüche oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Abzüge, die nicht vereinbart sind, werden nicht anerkannt. Das gilt insbesondere für Aufwendungen des Bestellers, die nach der Verkehrsauffassung Kosten seiner eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit sind.

  4. 13. Teillieferungen:
    Wir sind zur Teillieferung berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist. Dies trifft insbesondere auf Aufträge zu, die aus mehreren Produkten bestehen und dadurch die Produktion in verschiedenen Bereichen erfolgen muss. Bei solchen Aufträgen werden bereits die Bestätigungen nach Produkten geteilt.

  5. 14. Rücktritt vom Vertrag und Kreditgewährung:
    Wir sind berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe sind insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten und Verweigerung einer geforderten Sicherheitsleistung. Treten wichtige Gründe ein, so werden gewährte Kredite sofort fällig. Eine Kreditgewährung, selbst im Rahmen der oben genannten Zahlungsfristen, obliegt unserem Ermessen. Am Telefon gegebene Auskünfte bezüglich Preis und Lieferzeit sind stets unverbindlich. Verbindlich sind nur schriftlich erteilte Auskünfte und Vereinbarungen.

  6. 15. Angebote Allgemein:
    Es gilt als vereinbart, dass in unseren sämtlichen Angeboten unsere Bedingungen als einbezogen gelten. Sie sind Bestandteil unserer Auftragsbestätigungen und Vertragsvereinbarungen.

  7. 16. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
    Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand ist abhängig vom Streitwert entweder das Amtsgericht Böblingen oder das Landgericht Stuttgart.
    17. Rechtswahl:
    Bei sämtlichen mit uns geschlossen Verträgen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
    18. Salvatorische Klausel:
    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Rechtsgrund unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt.